Bei Dienstreisen Vorrang für Öffentliche Verkehrsmittel
Bei Dienstreisen müssen an der Universität Hamburg vorrangig öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden (unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebots).
Diese in öffentlichen Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg geltende Priorisierung für öffentliche Verkehrsmittel führt zu einer CO2- und Schadstoffreduzierung gegenüber einem PKW-Einsatz oder der Nutzung des Flugzeugs. Seit dem 1. April 2013 reisen zudem alle Geschäftsreisenden der Deutschen Bahn AG sowie BahnCard-Inhaberinnen und Inhaber in allen DB-Fernreisezügen innerhalb Deutschlands mit Ökostrom.
Verantwortliche Organisationseinheit
Abteilung 7 – Finanz- und Rechnungswesen
Referat 73 – Einkauf und Dienstreisen
Team 731 - Teamleiterin Dienstreisen
Nachhaltigkeitsziele
SDG 7: Erneuerbare Energie
SDG 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden
SDG 13: Maßnahmen zum Klimaschutz
Status
seit 2008
Ansprechpersonen
Claudia Beckel
M.: Claudia.Beckel"AT"verw.uni-hamburg.de
T.: +49 (0)40 42838-8208
Externe Partnerinnen und Partner
Behörde für Umwelt und Energie der Freien und Hansestadt Hamburg
- Leitstelle Klimaschutz -
Neuenfelder Straße 19
Tel.: +49 40 42840-2878
21109 Hamburg
E-Mail: LeitstelleKlimaschutz"AT"bue.hamburg.de