Belastungsanalyse
Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist in § 5 des Arbeitsschutzgesetzes festgeschrieben. Sie beschreibt den Prozess der systematischen Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen, denen die Beschäftigten im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind. Ziel ist v.a., Gefährdungen bei der Arbeit frühzeitig zu erkennen und diesen präventiv entgegenzuwirken. Dabei gilt es auch, psychische Belastungen zu erfassen. Die systematische Durchführung der Belastungsanalyse wurde in der Universität Hamburg 2017 gestartet. Ein Pilotprojekt (Pilotbereiche: Abteilung Finanz- und Rechnungswesen, die Stabsstelle Berufungen und die Fakultät für Rechtswissenschaft) lieferte erste Hinweise auf Belastungsfaktoren in den verschiedenen Bereichen der Universität und Einsichten dazu, welche Methoden und Instrumente sich für die Gefährdungsbeurteilung im Hochschulkontext eignen. Eine Ausweitung auf alle Einrichtungen der Universität ist vorgesehen.
Verantwortliche Organisationseinheit
Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz (AU)
Stabsstelle Konfliktberatung (KB)
Nachhaltigkeitsziele
SDG 3: Gute Gesundheitsversorgung
SDG 8: Gute Arbeitsplätze und wirtschaftliches Wachstum
Status
Seit 2. Quartal 2017
Ansprechpersonen
Petra Grothe (AU)
M.: petra.grothe"AT"verw.uni-hamburg.de
T.: +49 (0)40 42838-5521
Sonja Nielbock (KB)
M.: sonja.nielbock"AT"verw.uni-hamburg.de
T.: +49 (0)40 42838-9780
Interne Partnerinnen und Partner
Gesundheitsmanagement, Sozialberatung, Suchtberatung, Personalabteilung inkl. Personalentwicklung, Organisationsentwicklung, Fakultäten, Personalräte
Externe Partnerinnen und Partner
Arbeitsmedizinischer Dienst, Compass Consulting, Unfallkasse Nord